Hier die wichtigsten Informationen. Bei weiteren Fragen schreiben Sie eine E-Mail an reinach4you@reinach.ch
Entdecke spannende Events und unvergessliche Erlebnisse und finde coole Sackgeldjobs, um dein Taschengeld aufzubessern. Bei Reinach4You findest du:
Events & Freizeit: Alle Happenings in deiner Gemeinde auf einen Blick – von Sport über Kultur bis hin zu Workshops.
Sackgeldjobss & Chancen: Finde passende Nebenjobs, Tipps und Unterstützung, damit du Verantwortung übernehmen kannst – und dabei Geld verdienst.
Austausch & Unterstützung: Direktkontakt zu unserem Jugendhaus-Personal und zur Kinder- und Jugendbeauftragten, um aktuelle Fragen, Ideen und Anliegen offen zu besprechen.
Unsere App ist dein sicherer, leichter Weg, dich zu vernetzen, Dinge zu erleben und gehört zu werden. Egal, ob du neue Veranstaltungen entdecken, deinen ersten Job finden oder einfach mal jemanden zum Reden brauchst – Reinach4You ist für dich da.
Lade die App herunter (Web-Portal, die über «Zum Home-Bildschirm hinzufügen» installiert werden kann ( Keine App aus dem App Store) und starte heute durch: Entdecken, Gestalten, mitmachen — Reinach4You.
Warum Sackgeldjobs und Events auf Reinach4You eintragen und bewerben?
Reinach4You ist die neue digitale Drehscheibe für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren – und dafür brauchen wir Sie! Ob Eventanbieter:in, Verein, Gewerbe, Organisation oder Privatperson mit Sackgeldjobs: Tragen Sie Ihre Angebote bei uns ein und erreichen Sie genau die jungen Menschen, die Sie ansprechen möchten.
Mit wenigen Klicks wird Ihre Veranstaltung sichtbar:
Jugendliche entdecken Ihr Event direkt über die App oder Website – übersichtlich, aktuell und immer griffbereit.
Egal, ob Sport, Kultur, Musik, Workshops, Kurse oder offene Treffen – jede Veranstaltung findet ihren Platz.
Sie können einmalige Events oder wiederkehrende Serien (z. B. wöchentliche Trainings, monatliche Treffen) erfassen – ganz einfach über „Serienelemente“ mit Start- und Enddatum.
Es dürfen auch kostenpflichtige Angebote publiziert werden.
Je früher Ihr Event online ist, desto besser können sich Jugendliche orientieren, anmelden und es in ihre Freizeitplanung integrieren.
Was können Sie eintragen?
✔ Einzelne Events
✔ Wiederkehrende Veranstaltungen (wöchentlich / monatlich → einfach den Serientyp wählen)
✔ Jobs mit deklariertem Zeitraum
✔ Wichtige Infos zu Ort, Dauer, benötigten Materialien und Teilnahmebedingungen
Für Events: (verlinken mit Butten Event erstellen)
Titel des Events
Kurzbeschreibung
Datum & Uhrzeit
Ort
Kategorien (z. B. Sport, Kultur, Workshop)
Zielgruppe / Altersfilter
Kontaktperson
Link für mehr Infos
Neben den Events gibt es eine weitere Möglichkeit, kleine zu erledigende Aufgaben, sogenannte Sackgeldjobs zu inserieren.
Über Sackgeldjob4You erreichen Sie motivierte Jugendliche, die Verantwortung übernehmen und sich etwas dazuverdienen möchten:
Jobs in Haushalt, Garten, Betreuung, Technik, Abpacken, Hilfe im Verein u. v. m.
Sichere und klare Struktur: Jugendliche können sich direkt bewerben, Sie behalten alle Anfragen im Überblick (Kontaktaufnahme erfolgt über Ihre Kontaktangaben direkt).
Faire Aufgaben, flexible Einsätze – perfekt für beide Seiten.
Mit Ihrem Sackgeldjob-Angebot unterstützen Sie Jugendliche dabei, erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern.
Für Sackgeldjobs: (verlinken mit Sackgeldjob erstellen!)
Jobbezeichnung
Aufgabenbeschreibung (ohne Adressen und Namen)
Einsatzdauer oder Zeitraum (Datum/Uhrzeiten)
Entlöhnung (Wir empfehlen: Alter = Stundenlohn)
Kontakt- oder Bewerbungsweg
Altersfreigabe (z. B. ab 13 oder 14 Jahren)
Tipp: Alle eingegebenen Daten sind für alle angemeldeten Jugendlichen sichtbar. Beschreiben Sie daher die zu erledigenden Aufgaben, aber nicht, bei wem oder wo genau diese erledigt werden sollen.
Vorschau prüfen
Bevor Sie veröffentlichen, können Sie Ihr Angebot nochmals als Vorschau ansehen und bei Bedarf anpassen.
Veröffentlichen
Mit einem Klick geht Ihr Angebot zur Prüfung an die Gemeinde Reinach. Es ist nicht sofort für Jugendliche sichtbar – weder in der WebApp noch auf der Website. Dies geschieht erst nach Prüfung und Freigabe.
Alle Vereine, Organisationen, Geschäfte sowie Privatpersonen aus Reinach BL und Umgebung können Angebote erfassen – solange sie sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren richten
Nein, das Erfassen von Events und Sackgeldjobs ist komplett kostenlos.
Nein, für das Erfassen deiner Angebote benötigst du kein Benutzerkonto. Als Jugendliche Person, welche die Angebote einsehen möchte, muss ein Konto erstellt werden.
Ja! Wähle einfach „Serienelement“ und lege die Wiederholung fest (wöchentlich, monatlich oder benutzerdefiniert). Gib zudem ein Start- und Enddatum an.
Jugendliche können in der Regel ab ca. 13 oder 14 Jahren einfache Aufgaben übernehmen – z. B. Gartenhilfe, Babysitting oder Haustierbetreuung. Wähle beim Erfassen einfach das passende Altersminimum aus.
Erlaubt sind leichte, ungefährliche Tätigkeiten wie:
Gartenarbeit
Babysitting
Haustierbetreuung
Unterstützung im Verein
kleine Haushaltstätigkeiten
einfache technische oder kreative Hilfe
Dein Event oder Sackgeldjob erscheint direkt in der App und der Web-Version – sortiert nach Themen, Alter und Datum. Jugendliche können es sehen, speichern, teilen und sich direkt melden.
Anfragen kommen direkt über deine angegebenen Kontaktdaten, Handynummer oder E-Mail, je nach deinen Einstellungen.
Nein, falls sich ein Fehler eingeschlichen hat oder ein Angebot oder Sackgeldjob zu lange erscheint, kannst du dich gerne bei der Kinder- und Jugendbeauftragten Mirjam Strub melden. mirjam.strub@reinach-bl.ch, 061 511 64 97
Du kannst dich auch hier bei der Kinder- und Jugendbeauftragten melden. mirjam.strub@reinach-bl.ch, 061 511 64 97
Ja, du kannst beliebig viele Angebote erfassen.
Du kannst dich gerne bei der Kinder- und Jugendbeauftragten melden. mirjam.strub@reinach-bl.ch, 061 511 64 97
Events: bis zum Eventdatum.
Sackgeldjobs: bis sie „vergeben“ sind oder bis zu einem bestimmten eingegebenen Zeitpunkt.
Melde dich einfach kurz bei uns! Wir helfen dir einzuschätzen, ob das Event oder der Sackgeldjob für Jugendliche geeignet ist und wie du ihn optimal erfassen kannst.
mirjam.strub@reinach-bl.ch, 061 511 64 97
Die wichtigsten Punkte sind:
Das Mindestalter beträgt 13 Jahre.
Es dürfen nur leichte Arbeiten und Botengänge verrichtet werden.
Die Höchstarbeitszeiten für Jugendliche ab 13 Jahren betragen 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche.
Die Haftplicht- und Unfallversicherung ist Sache des teilnehmenden Jugendlichen der teilnehmenden Jugendlichen.
Die gesetzlichen Bestimmungen befinden sich in den Art. 29 bis 31 des Arbeitsgesetzes (ArG) sowie im 4. Kapitel der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1). Am 1. Januar 2008 treten die neuen Bestimmungen der Jugendarbeitschutzverordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz [VArG5]) in Kraft. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen gehören zum öffentlichen Recht und sind deshalb zwingend.
Arbeitsgesetz und einschlägige Verordnungen können kostenlos auf der Internetseite www.admin.ch (-> Bundesgesetze -> Systematische Sammlung) eingesehen werden.
Als Jugendliche gelten Personen bis zu ihrem 18. Geburtstag. Die gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Jugendlichen, unabhängig davon, ob sie sich bereits in einer beruflichen Ausbildung befinden, in der Arbeitswelt integriert sind oder in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen.
Für Jugendliche unter 15 Jahren gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Die Jugendarbeitschutzverordnung (vgl. oben, Ziffer 1) regelt allerdings gewisse Ausnahmen. So ist es möglich, dass Jugendliche für kulturelle, künstlerische und sportliche Tätigkeiten sowie zu Werbezwecken beschäftigt werden.
Jugendliche dürfen unter gewissen Bedingungen sogar bereits ab 13 Jahren leichte Arbeiten und Botengänge verrichten. Bei der Frage, ob "leichte Arbeit" vorliegt, sind die Art der Arbeit und die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Häufigkeit etc.) massgeblich. So würde beispielsweise das Verteilen von Broschüren während einer Stunde pro Woche als leichte Arbeit qualifiziert.
Für Jugendliche generell verboten sind gefährliche Arbeiten. Als gefährlich gelten Arbeiten die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. Als gefährlich qualifiziert werden beispielsweise Arbeiten mit Werkzeugen, Transporteinrichtungen und Maschinen, bei welchen erfahrungsgemäss eine erhöhte Unfallgefahr besteht (z.B. Dampfkessel und Heisswasserkessel), Arbeiten mit besonders gefährlichen Chemikalien, Arbeiten bei extremer Hitze und Kälte, Lärm oder Erschütterungen, sowie Arbeiten mit dem Risiko physischen, psychischen, moralischen oder sexuellen Missbrauchs. Ausnahmen vom Verbot gefährlicher Arbeiten sind nur im Rahmen der beruflichen Grundausbildung möglich.
Jugendliche dürfen nicht zur Bedienung in Bars, Nachtlokalen oder Diskotheken angestellt werden. Für die Bedienung von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafés ist die Beschäftigung von Jugendlichen unter 16 Jahren unzulässig. Bewilligungspflichtige Ausnahmen sind im Rahmen der beruflichen Grundausbildung bzw. von Praktika möglich.
Nacht- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche generell verboten. Ausnahmen werden nur dann behördlich bewilligt, wenn dies im Rahmen der beruflichen Grundausbildung unentbehrlich ist. Bei künstlerischen, kulturellen und sportlichen Anlässen, die nur abends oder am Sonntag stattfinden, dürfen Jugendliche ebenfalls ausnahmsweise eingesetzt werden.